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Wir helfen – persönlich, rasch, unbürokratisch. Das ist das Motto, das die rund 40 Mitglieder des LIONS Clubs Gallneukirchen mit 1,4 Millionen LIONS-Freundinnen und Freunden teilen, die weltweit in ihren Clubs aktiv sind. Der LC Gallneukirchen wurde 2009 gegründet. Seither hat er mit Unterstützungen in der Gesamthöhe von rund 350.000 Euro vielen Menschen in der Region geholfen. Wir unterstützen vor allem Menschen, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind oder aufgrund einer körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigung hilfsbedürftig sind. 

Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt der Jugendarbeit. Der LC Gallneukirchen unterstützt Eltern, die nicht in der Lage sind, anfallende Extrakosten aufzubringen, z.B. für pädagogische Initiativen wie Sport- und Projektwochen. Schulen, die einen Schwerpunkt auf soziales Lernen legen wollen, können sich zum Programm „Lions Quest“ anmelden – und nicht zuletzt beteiligen wir uns an „900 Jahre Gallneukirchen“ mit dem ortsbezogenen Bildungsprojekt „Rechtsordnung und Gemeindeleben – einst und jetzt“.

Rechtsordnung und Gemeindeleben – einst und jetzt.
Das „Weistum“ für Gallneukirchen vom 12. März 1756


Graf Heinrich Maximilian von Starhemberg erließ am 12. März 1756 ein „Weistum“ (rechtliche Anordnung) für Gallneukirchen, das dazu beitragen sollte, die offensichtlich häufigen Konflikte zwischen Bürgerinnen und Bürgern durch verbindliche Rechtsnormen zu reduzieren. Aus den inhaltlichen Schwerpunkten (Handel und Gewerbe, Eigentum, religiöses und geselliges Leben, Sicherheit, v.a. Feuerschutz, und Hygiene) ist erkennbar, dass die meisten angesprochenen Lebensbereiche heute nicht minder maßgeblich sind, als sie es im 18. Jh. waren. Die Zuständigkeiten, die Rechtsinhalte und Bewältigungsstrategien haben sich aber geändert.

Das Weistum von 1756 bezieht sich hauptsächlich auf Rechtsthemen, die sich aus dem Berufs- und Alltagsleben ergeben haben. Die dafür zuständigen Richter (nur Männer) wurden aus der Bürgerschaft gewählt. Für die „hohe Gerichtsbarkeit“ (auch „Blutgerichtsbarkeit“) war der Landgerichtsherr zuständig. Hier ging es um Straftaten, die mit Verstümmelungen oder mit dem Tode bestraft werden konnten. Das Weistum enthält Richtlinien für die Vorgangsweise bei solchen Gerichtstagen. Dieser Aspekt eröffnet einen Bezug zur geplanten Neugestaltung der „Gugalea“, dem Ort der ehemaligen Blutgerichtsbarkeit. 

Der LIONS Club Gallneukirchen möchte im Rahmen seiner Jugendarbeit Schülerinnen und Schüler dazu anregen, sich mit diesem rechtshistorischen Dokument zu beschäftigen und durch Vergleiche mit der gegenwärtigen Rechtssituation lebensnahe Erkenntnisse zum Thema Gemeindeleben und Recht im historischen Wandel zu erwerben. Dazu gehören auch Interviews mit Gemeindevertretern, Gewerbetreibenden, der Freiwilligen Feuerwehr u.a.m.

Um Lehrerinnen und Lehrern der Mittelschule eine brauchbare Arbeitsgrundlage für ein Unterrichtsprojekt in der 3. oder 4.Klasse zur Verfügung zu stellen, erstellt Dr. Christian Schacherreiter (ehemaliger AHS-Lehrer für Deutsch und Geschichte, Direktor a.D. und Schulbuchautor) didaktische Materialien, die der LIONS Club interessierten Lehrerinnen und Lehrern kostenlos zur Verfügung stellt. Das Weistum, das in der Rechtssprache des 18.Jhs. geschrieben ist, wurde von der Linguistin Dr. Helga Ebner (Linz) in die deutsche Gegenwartssprache übertragen.

Projektleitung: Dr. Christian Schacherreiter im Auftrag des LIONS Clubs Gallneukirchen



Lions Club Gallneukirchen
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